Gewerbeportal RLP
Gewerbemeldungen über den AntragsManager

In Rheinland-Pfalz nehmen die Kammern die Gewerbemeldungen an

Über das Gewerbeportal RLP kann ein Antragsteller seine Gewerbeanzeige(n) online einreichen. Ein fallbezogener individueller Fragenkatalog führt den Antragsteller im Nu durch die zu beantwortenen Angaben, egal ob An- Um- oder Abmeldung. Bereits während der Eingabe werden die Schematronregeln aus XGewerbeanzeige zur Prüfung auf plausible Daten eingesetzt, so dass der Antrag fehlerfrei an den Berater einer Handwerksammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) online eingereicht werden kann.

Beispiel: Einreichen der Unterlagen

 

Die eingereichten Daten werden durch einen Berater vor Ort verifiziert, eine persönliche Identitätsfeststellung vorgenommen und die Daten per XGewerbeanzeige an das KommWis ( https://www.kommwis.de/ ) übergeben. Von dort aus gelangen die Gewerbemeldungen direkt per OSCI an die zuständigen Gewerbeämter.

Schnittstellen

Die Übergabe an die das KommWis erfolgt per Webservice im Standardformat XGewerbeanzeige. Die Daten werden im AntragsManager vor dem Versand über das Schematron von XGewerbeanzeige validiert. Fehlermeldungen kommen direkt zur Anzeige, so dass direkt Korrekturen vorgenommen werden können.

Die Übertragung der Daten an die Handwerksrolle erfolgt entweder per Standardschnittstelle wie bei der ODAV oder auch als XGewerbedatei mit Übergabe der Daten an das OSCI-Postfach der Kammer. So kann der Vorgang unverzüglich medienbruchfrei im Fachverfahren weiter bearbeitet werden.

 

Vorhabensklärung und Adressierung der Daten

Das WZ-Modul übernimmt die Vorhabensklärung, ordnet die zuständige Kammer über die Art des Betriebes zu und zeigt dem Antragsteller den Ansprechpartner in der Kammer - und wenn - gewünscht das zuständige Gewerbeamt. Befindet sich im Vorgang eine handwerkliche Tätigkeit, ist die Handwerkskammer als Ansprechpartner eingeblendet und ein Fromular zur Eintragung in die Handwerksrolle wird beigefügt.


Weitere Antragsarten

Der AntragsManager deckt schon jetzt alle Anforderungen an das OZG (Onlinezugangsgesetz) ab. In FIM definierte Prozesse können direkt umgesetzt werden, so dass einer Erweiterung der Antragsarten nichts im Wege steht.

 

Anbindung von Zahlsystemen und Identifizierung

In Rheinland-Pfalz besteht derzeit keine Anbindung an ein Zahlsystem. Die verschiedenen auf dem Markt befindlichen Systeme verfügen über Standards, so dass eine Anbindung an den AntragsManager einfach umzusetzen ist.

Die Identifizierung der Antragstellerist auf verschiedene Arten möglich, z. B. über einen Webservice zum Bürgerportal oder die Verbindung zu einem PostIdent-Verfahren. Auch hier gibt es standartisierte Schnittstellen. 

 

 

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